Design
Mit einem eingetragenen Design erhält der Designinhaber ein zeitlich und räumlich begrenztes Recht - in der Regel für 25 Jahre - welches ihm erlaubt, sein Design ausschließlich zu benutzen, Nachahmern die Benutzung zu untersagen, aber auch Lizenzen zur Nutzung an Dritte zu vergeben.
Ablauf DER DESIGNanmeldung
Recherche nach bereits existierenden Designs
Auswahl geeigneter Wiedergaben des Designs
Klassifizierung nach Locarno
Bestimmung der Anmeldestrategie
Anmeldung beim zuständigen Amt
Amtsseitige Bearbeitung
Eintragung des Designs
Meine Herangehensweise
Bei der Ausarbeitung einer Designanmeldung ist es mir wichtig, genau zu verstehen, welche äußeren Gestaltungsmerkmale die Neuheit und Eigenart des einzutragenden Produkts ausmachen.
Nur wenn alle Merkmale genau erfasst werden, kann eine geeignete Strategie für eine sinnvolle Designanmeldung erarbeitet werden. Höhchstes Augenmerk ist dabei auf die Art der Darstellung der einzelnen Produkte zu legen, um einen größtmöglichen Schutzumfang gewährleisten zu können.
Das Design ist ein ungeprüftes Schutzrecht, was bedeutet, dass die Eintragungsvoraussetzungen der Neuheit und Eigenart amtsseitig nicht geprüft werden. Die Rechtsbeständigkeit eines eingetragenes Designs wird erst im Rahmen eines Nichtigkeitsverfahrens oder einer Streitsache vor Zivilen Gerichten entschieden. Daher ist es besonders entscheidend, Fehler bei der Anmeldung zu vermeiden.
Meine Leistungen
Entwicklung einer geeigneten Designstrategie
Recherche nach älteren Rechten
Designanmeldung
Ausarbeitung der Designwiedergabe und Klassifizierung
Vertretung in Nichtigkeitsverfahren
Beratung hinsichtlich möglicher Designverletzung
Vertretung der Designanmeldung vorm Anmeldeamt bis zur Eintragung
Hallo, ich bin Arlett.
Als Patentanwältin bin ich Deine Expertin im Designrecht.
Während meiner Patenanwaltsausbildung durfte ich einige Monate im Deutschen Patent- und Markenamt Anmeldungen aus Sicht des Amtes bearbeiten. Ich kenne also die Anforderungen an professionelle Anmeldungen sowohl aus Manden- als auch aus Amtssicht sehr gut.
Die Relevanz von Designanmeldungen für Unternehmen nimmt in den letzten Jahren stetig zu, da es sich um ein relativ kostengünstiges Schutzrecht handelt, welches zeitgleich vor den Streitgerichten vergleichsweise einfach durchzusetzen ist.
Ferner kann es durch die Eintragung einer Vielzahl von Desingns Mitbewerbern erschwert werden, andere, noch rechtsbeständige, Anmeldung zu tätigen.
- *** DESIGNS
- *** DESIGNS
- *** DESIGNS
- *** DESIGNS
- *** DESIGNS
- *** DESIGNS
- *** DESIGNS
- *** DESIGNS
- *** DESIGNS
- *** DESIGNS
- *** DESIGNS
- *** DESIGNS
- *** DESIGNS
- *** DESIGNS
- *** DESIGNS
- *** DESIGNS
- *** DESIGNS
- *** DESIGNS
- *** DESIGNS
- *** DESIGNS
- *** DESIGNS
FAQ
Ein Design muss, um rechtsbeständig zu sein, neu sein. Folglich muss eine Designanmeldung vor der Veröffentlichung des Designs erfolgen. Zeigst Du Dein Design vorab beispielsweise auf einer Messe, auf Social Media oder möglichen Kooperationspartnern, gilt Dein Design nicht mehr als neu und kann deshalb in einem möglichen Nichtigkeitsverfahren nicht bestehen.
Die Amtsgebühr für eine Designanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt beträgt zumindest 60 Euro. Für eine Sammelanmeldung werden 60 Euro und für jedes weitere Design 6 Euro fällig.
Du möchtest Dich über den Designschutz Deiner Produkte informieren?
Vereinbare jetzt einen Termin für ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch.