[paˈtɛnt]
Patent
Mit einem erteilten Patent erhält der Patentinhaber ein zeitlich und räumlich begrenztes Recht - in der Regel für 20 Jahre - welches ihm erlaubt, seine Erfindung ausschließlich zu benutzen, Nachahmern die Benutzung zu untersagen, aber auch Lizenzen zur Nutzung an Dritte zu vergeben.
Ablauf einer Patentanmeldung
Recherche nach dem Stand der Technik
Prüfen, ob Erfindung neu & erfinderisch ist
Ausarbeitung der Patentanmeldung und -ansprüche
Definition des Schutzumfangs
Bestimmung der Anmeldestrategie
Erstanmeldung in Deutschland, Europa oder nach dem PCT
Anmeldung beim zuständigen Amt
Erhalt eines Recherchenberichtes vom Amt
Beantwortung des Recherchenberichtes
Argumentation für Neuheit & erfinderischer Tätigkeit durch Anmelder
Erhalt mindestens eines Prüfungsbescheides vom Amt
Einschätzung zur Erteilbarkeit im Hinblick auf Stand der Technik
Beantwortung des Prüfungsbescheides
Argumentation für Neuheit & erfinderischer Tätigkeit durch Anmelder
Erteilung eines Patentes
Meine Herangehensweise
Bei der Ausarbeitung einer Patentanmeldung ist es mir wichtig, die Erfindung und das damit verbundene technische Gebiet genau zu verstehen. Voraussetzung dafür ist es, das volle Vertrauen meines Mandanten zu haben, so dass im gemeinsamen Ausarbeitungsprozess wirklich der Kern der Erfindung bestmöglich, d.h. mit dem größtmöglichem Schutzumfang, vor dem ermittelten Stand der Technik beansprucht werden kann.
Nach der Einreichung der Patentanmeldung beim ausgewähltem Amt (DPMA, EPA oder dem zuständigen Amt nach dem PCT), vertrete ich diese während des gesamten Verfahrens bis hin zur Patenterteilung und wenn nötig darüber hinaus. Im Prüfungsverfahren halte ich es für unumgänglich dem Mandanten Amtsbescheide klar und einfach zu erklären und direkt Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Beanstandungen des Amtes entgegnet werden könnte – immer unter dem Aspekt der Kosten-Nutzen-Abwägung.
Wurde eine Patentanmeldung zur Erteilung gebracht, vertrete ich das Patent auch in möglichen Einspruchs-, Verletzung- oder Nichtigekitsverfahren.
Meine Leistungen
Entwicklung einer geeigneten Patentstrategie
Stand der Technik-Recherchen
Formulierung der Patentanmeldung
Formulierung der Patentanmeldung
Vertretung der Patentanmeldung vorm Anmeldeamt bis zur Erteilung
Vertretung in Einspruchs- und Einspruchsbeschwerdeverfahren
Beratung hinsichtlich möglicher Patentverletzung
Vertretung in Patentnichttgkeitsverfahren
Hallo, ich bin Arlett.
Als Patentanwältin bin ich Deine Expertin im Patentrecht.
Während meiner Pantenanwaltsausbildung durfte ich einige Monate im Deutschen Patent- und Markenamt Patentanmeldungen aus Sicht des Amtes bearbeiten, Recherchen zum Stand der Technik durchführen und sogar Prüfbescheide ausarbeiten. Ich kenne also die Anforderungen an eine professionelle Patentanmeldung sowohl aus Manden- als auch aus Amtssicht sehr gut.
Ich habe in meiner Zeit im Gewerblichen Rechtsschutz schon zahlreiche Patentanmeldungen verschiedener technischer Gebiete ausgearbeitet und zur Erteilung geführt. Dazu zählen neben der Anmeldung chemischer Erfindungen auch Innovationen im Bereich der Textilindustrie, der Holzindustrie, der Medizintechnik, im Bereich der OLEDs und Konsumartikel.
Als Fachbuchautorin werde ich auch von meinen Kollegen geschätzt und gern einmal um Rat gefragt.
- *** Patente
- *** Patente
- *** Patente
- *** Patente
- *** Patente
- *** Patente
- *** Patente
- *** Patente
- *** Patente
- *** Patente
- *** Patente
- *** Patente
- *** Patente
- *** Patente
- *** Patente
- *** Patente
- *** Patente
- *** Patente
- *** Patente
- *** Patente
- *** Patente
- *** Patente
- *** Patente
- *** Patente
FAQ
Eine Patentanmeldung muss vor der Veröffentlichung Deiner Erfindung erfolgen. Zeigst Du Deine Erfindung vorab beispielsweise auf einer Messe, auf Social Media oder möglichen Kooperationspartnern, gilt Deine Erfindung nicht mehr als neu und kann deshalb nicht mehr zum Patent angemeldet werden.
Die Gesamtkosten für eine Patentanmeldung richten sich nach der Anmeldestrategie und danach, wo Schutz erlangt werden soll. Für eine deutsche Patentanmeldung sind beispielsweise 40 Euro Anmeldegebühr bei elektronischer Einreichung, 300 Euro Recherchengebühr (optional) und 150 oder 350 Euro Prüfungsgebühr zu zahlen. Beim Europäischen Patentamt belaufen sich die Anmeldegebühren auf xx Euro, die Recherchengebühren auf zz und die Prüfgebühren auf yy. Hinzu kommen während des Verfahrens beispielsweise Erteilungs- und Jahresgebühren.
Eine Patenterteilung kann je nach technischen Gebiet und der Anzahl der Dokumente, die den Stand der Technik beschreiben, mehrere Jahre dauern. Das DPMA gibt die durchschnittliche Bearbeitungszeit mit 3,3 Jahren an.